Zur Geschichte der Tafel in Stollberg.

Die Bürgerinitiative besteht seit Januar 2005, aus dieser Initiative entstand im Herbst 2005, die Stollberger Tafel, wir sind keine Behörde oder staatliche Einrichtung, sondern eine gemeinnützige Hilfsorganisation, die Menschen in finanziellen Notlagen hilft.

50 ehrenamtliche Mitarbeiter versorgen wöchentlich, in den vier Ausgabestellen, ca. 1000 sozial Schwache, Bürgerinnen und Bürger, aus dem Erzgebirgskreis (alter Landkreis) Stollberg.
Zur Tafel kann jeder Bürger kommen der Hartz IV, eine geringe Rente mit Wohngeldanspruch oder Geringverdiener ist. Die Stollberger Tafel ist keine preiswerte Einkaufsstätte für Menschen mit ausreichendem Einkommen. Die Tafel kann nur zum Wohle der bedürftigen Bürger erfolgreich arbeiten, wenn ihr Angebot nicht missbraucht wird.
Da die Tafel die angebotenen Lebensmittel ausschließlich aus Spenden bezieht, hat Tafel keinen Einfluss auf das Angebot und auf die Qualität der Waren.
Die Mitarbeiter sind freiwillig, ehrenamtlich und ohne Bezahlung im Einsatz. Sie tun dies aus der inneren Überzeugung heraus, Menschen in Not zu helfen!
Die Finanzierung aller notwendigen Ausgaben, wie z.B. Benzin, Miete usw. erfolgt nur durch die eingesammelten Geldspenden.
Die Waren (Lebensmittelspenden) werden mit dem Tafelfahrzeug zum Teil auch mit Privat - PKW von den Spendern (Supermärkten, Händler, Privatpersonen) abgeholt. Dabei wird darauf geachtet, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird!

Wenn Sie mithelfen möchten die Tafel abzusichern und uns bei der Arbeit unterstützen wollen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, die nötigen Adressen dazu finden Sie im Impressum.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Mitgliedschaft der Bürgerinitiative, der Mitgliedsbeitrag beginnt bei 5 € im Jahr. Wer „Fördermitglied“(z.B. der „Stollberger Tafel“) werden möchte, kann das auf dem Antrag vermerken und einen individuellen Beitrag eintragen.

Das Team der Stollberger Tafel von der Ausgabestelle Oelsnitz Das Team der Stollberger Tafel von der Ausgabestelle in Oelsnitz.
Mitarbeiter der Stollberger Tafel von der Ausgabestelle in Zwönitz

ehrenamtliche mildtätige gemeinnützige Mitarbeiter

Hier unser Team von der Ausgabestelle in Zwönitz
Das neue Auto Unser neues Auto mit einer kleinen Kühlmöglichkeit

Die Stollberger Tafel betreibt derzeit drei Ausgabestellen, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, sind weitere Ausgabestellen geplant. Damit es keine Unannehmlichkeiten gibt, bitte sehen sie auch unter Regeln rein.

Die Stollberger Tafel mit ihren Öffnungszeiten und Ausgabestellen
Ort Ausgabestelle Tag Uhrzeit
09385 Lugau Hohensteiner Straße 12 jeden Mittwoch 14 Uhr - 16 Uhr
09385 Lugau Hohensteiner Straße 12 jeden Freitag 14 Uhr - 16 Uhr
08297 Zwönitz Mehrgenerationenhaus; Gustav-Adolf-Zeidler-Straße 3   14 Uhr - 15 Uhr
09380 Thalheim Im Vereinsheim
Stadtbadstraße 12
jeden Montag 14.30 Uhr - 15 Uhr

Achtung!!! Ab den 2.7.2012 findet im Sozialgebäude des Bauhofes, in Stollberg sowie in der Ausgabestelle in Oelsnitz keine Ausgabe mehr statt! Die Ausgaben finden ab dieses Datum in der neuen Ausgabestelle in Neuwürschnitz statt.

Bei den Mitarbeitern der Stollberger Tafel können keine Anfragen mehr zum Alg. II o.ä. gestellt werden. Benutzen Sie bitte dafür entweder die Telefonnummer: 01 71 30 49 785 oder info@bi-erzgebirge.de.

Wir bitten die Besucher der Oelsnitz'er/ OT. Neuwürschnitz Ausgabestelle sich nicht sich vor 13:45 Uhr anzustellen, da wir den Weg vor der Ausgabe nicht stundenlang blockieren können. Wir bitten alle dafür um Verständnis.

Achtung bitte beachten! Die Ausgaben in Thalheim und Zwönitz finden immer im wöchentlichen Wechsel statt, bei Ausfällen wie Feiertage, geht die andere Woche so weiter als wäre Ausgabe gewesen.

Achtung! Ab dem 25.01. 2010 erfolgt die Ausgabe in 08297 Zwönitz im Johanniter- Mehrgenerationenhaus auf der Gustav-Adolf-Zeidler-Straße 3. Anfahrt am besten vor dem Bahnübergang rechts, hinter in das Neubaugebiet.

Hier eine kleine Wegbeschreibung zu uns!

Zur Ausgabestelle:

bitte klicke Sie auf dem gewünschten Ort.

Die Regeln

Zur Stollberger Tafel darf jeder kommen, sofern er Bedürftig ist und dies auch nachweisen kann. Dazu zählen z.B.

Aus rechtlichen Gründen muss auch die Stollberger Tafel die Bedürftigkeit prüfen.

Dazu müssen Bedürftige ihren Bescheid oder Rentennachweis beim Erstbesuch mitbringen und bekommen dort (in der Ausgabestelle) einen Tafelausweis ausgestellt, den Sie bei Ihrem nächsten Besuch abholen können.

Bei weiteren Besuchen reicht dann der Tafelpass, sobald der Bedürftige einen neuen Bescheid erhält, ist dieser erneut vorzuzeigen. Dies ist auch der Fall, wenn die Gültigkeit des Tafelausweises abgelaufen ist und er verlängert werden soll.

Es können nur so viel Lebensmittel ausgegeben werden, wie an Spenden vorhanden sind. Die Abgabemenge richtet sich außerdem nach der Personenzahl der Bedarfsgemeinschaft, die ebenfalls auf dem Tafelpass vermerkt ist.
Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht.

Bitte nicht vergessen, Transport- und Verpackungsmaterial mitzubringen!
Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Ausgabe der Lebensmittel.
Für jede Lebensmittelabgabe wird pro Tafelpass um einen Unkostenbeitrag, der sich auch nach der Personenzahl richtet, gebeten. Siehe dazu Stollberger Tafelordnung.