Zur Stollberger Kinderhilfe darf jeder kommen, sofern er Bedürftig ist und dies auch nachweisen kann. Dazu zählen z.B.
Aus rechtlichen Gründen muss auch die Stollberger Kinderhilfe die
Bedürftigkeit prüfen. Dazu können Bedürftige einen Bescheid oder
vergleichbares beim Erstbesuch mitbringen. Es können nur so viel
Gegenstände ausgegeben werden, wie an Spenden vorhanden sind. Auf die
Abgabemenge bzw.
bestimmte Gegenstände besteht kein Rechtsanspruch. Bitte nicht
vergessen, Transport- und Verpackungsmaterial mitzubringen!
Bitte beachten Sie: Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter kümmern sich in ihrer Freizeit um die Organisation und
Ausgabe der gesammelten Gegenstände.
Wir geben die gesammelten Gegenstände kostenfrei weiter an Sie und
würden uns freuen, wenn Sie uns in geeigneter Art und Weise
unterstützen.