Die Regeln

Zur Stollberger Kinderhilfe darf jeder kommen, sofern er Bedürftig ist und dies auch nachweisen kann. Dazu zählen z.B.

Aus rechtlichen Gründen muss auch die Stollberger Kinderhilfe die Bedürftigkeit prüfen. Dazu können Bedürftige einen Bescheid oder vergleichbares beim Erstbesuch mitbringen. Es können nur so viel Gegenstände ausgegeben werden, wie an Spenden vorhanden sind. Auf die Abgabemenge bzw. bestimmte Gegenstände besteht kein Rechtsanspruch. Bitte nicht vergessen, Transport- und Verpackungsmaterial mitzubringen!
Bitte beachten Sie: Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich in ihrer Freizeit um die Organisation und Ausgabe der gesammelten Gegenstände.
Wir geben die gesammelten Gegenstände kostenfrei weiter an Sie und würden uns freuen, wenn Sie uns in geeigneter Art und Weise unterstützen.